Satzung
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- Veröffentlicht am Sonntag, 21. Dezember 2008 10:01
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Satzung in der z.Zt. gültigen Fassung
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Akquisition, Bereitstellung und Koordination von finanzieller, sachlicher und logistischer Unterstützung und durch Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören insbesondere:
- die Herstellung und Verbreitung von Informations- und Werbematerial,
- die Erstellung und Pflege der Internetseite der Jugendkunstschule,
- die Finanzierung von besonderen pädagogischen Maßnahmen,
z.B. von Ausstellungsbesuchen,
- die Förderung von Projekten in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, und mit Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- die Akquisition von Spenden,
- die logistische Unterstützung von Veranstaltungen der Jugendkunstschule, z.B. von Ausstellungen,
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung kulturpädagogischer Einrichtungen.
Unterschrift, Datum
Freunde der Jugendkunstschule Mitte e.V.
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- Veröffentlicht am Sonntag, 21. Dezember 2008 09:51
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Der Verein wurde am 6.9.2004 gegründet. Er ist beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und besitzt die Gemeinnützigkeit im Sinn von § 52 Abs. 2 Satz 1AO , bescheinigt durch das Finanzamt für Körperschaften I
Die gewählten Ämter haben zur Zeit inne:
Wolfram Schnebel ( 1. Vorsitzender)
Toralf Albrecht ( 2.Vorsitzender)
Ursula Klein ( Kassenwartin)



Förderverein